Beglaubigungen
Urkunden, Zeugnisse und andere Dokumente müssen häufig nicht nur übersetzt, sondern zusätzlich beglaubigt werden, damit sie vor Gericht, Ämtern oder Behörden rechtliche Gültigkeit haben. Solche beglaubigten Übersetzungen dürfen nur dazu "öffentlich bestellte und vereidigte" Übersetzer durchführen. Diese Voraussetzung erfüllen in unserem Netzwerk nahezu alle Übersetzer und Übersetzerinnen.Lektorieren / Korrektorat von Übersetzungen
Sie haben einen Text, den Sie gerne von Fachleuten auf seine Richtigkeit hin untersuchen lassen möchten? Lektorat, also Korrekturlesen, ist eine Aufgabe, die wir von Muttersprachlern der jeweiligen Sprache durchführen lassen. So kann die einwandfreie Qualität des Textes sichergestellt werden - natürlich auch bei Übersetzungen, die wir nicht selbst vorgenommen haben.
